Urnengräber
Nachfolgend erhalten Sie Kurzbeschreibungen der bestehenden Urnengräber auf unseren kommunalen Friedhöfen in Velbert zur Übersicht.
Die entsprechenden Gebühren sind in der gültigen Friedhofsgebührensatzung ersichtlich.
Urnenwahlgräber (Erwachsene + Kinder)
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Hohlstraße (nur allgemeine Gestaltungsvorschriften)
Friedhof Langenberg-Pütterfeld (nur besondere Gestaltungsvorschriften)
Beschreibung:
Gräber für Urnenbeisetzungen
Verleihung Nutzungsrecht für 30 Jahre
Lage wird gemeinsam mit dem Erwerber festgelegt
Ruhezeit bei Erwachsenen 25 Jahre, für Kinder 15 Jahre
Erwerb von einstelligen oder mehrstelligen Gräbern möglich
Wiedererwerb nach Ablauf der Gräber gebührenpflichtig (zwischen 1 - 30 Jahren) möglich
Gestaltung und Pflege:
Grabfelder werden mit allgemeinen und besonderen Gestaltungsvorschriften unterschieden
Anlegung und Herrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Bestattung bzw. Erwerb des Nutzungsrechts notwendig
Bepflanzung zu mindestens 25 Prozent der Grabfläche erforderlich
bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabstätten zu pflegen und dauernd in einem guten Zustand zu erhalten
Grabmale, bauliche Anlagen:
Aufstellung eines Grabmals, einer Einfassung und sonstigen baulichen Anlage sind nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung über zugelassene Gewerbebetriebe nach Wahl erlaubt
Besonderheiten:
Urnen-Wahlgräber können zur Vorsorge erworben werden
Sonstiges:
nach Ablauf beziehungsweise Rückgabe von Nutzungsrechten sind die Grabstätten innerhalb von sechs Wochen abzuräumen
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden

Urnenreihengräber (Erwachsene + Kinder)
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Pütterfeld
Beschreibung:
Gräber für Urnenbeisetzungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme vergeben
Ruhezeit bei Erwachsenen 25 Jahre, für Kinder 15 Jahre
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Belegung ausschließlich in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Anlegung und Herrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Bestattung bzw. Erwerb des Nutzungsrechts notwendig
Bepflanzung zu mindestens 25 Prozent der Grabfläche erforderlich
bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabstätten zu pflegen und dauernd in einem guten Zustand zu erhalten
Grabmale, bauliche Anlagen:
Aufstellung eines Grabmals, einer Einfassung und sonstigen baulichen Anlage sind nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung über zugelassene Gewerbebetriebe nach Wahl erlaubt
Sonstiges:
nach Ablauf der Gräber müssen diese innerhalb von sechs Wochen komplett abgeräumt werden
über den Ablauf erfolgt keine Benachrichtigung durch Postzustellung, der Hinweis erfolgt auf dem Friedhof an den Eingängen in einem Schaukasten und auf der Grabfläche
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden

Baumhain Urne einstellig
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Beschreibung:
Gräber für Urnenbeisetzungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme in quadratischer Anordnung um einen Baum vergeben
zur Auswahl stehen verschiedene Baumarten
an diesen Bäumen befinden sich weiße Granitstelen als Gedenkstein
Belegungsplan und ein Namensschild der jeweils Verstorbenen ist an den Stelen befestigt
Ruhezeit beträgt 25 Jahre für jeden Verstorbenen
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger
Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden
Grabmale, bauliche Anlagen:
jeder Verstorbene erhält ein beschriftetes Schild mit seinen Daten, das seitlich an der Stele befestigt wird
Kosten für das Schild sind bereits in der Gebühr zum Graberwerb enthalten
Schilder bleiben im Eigentum des Friedhofsträgers
Sonstiges:
Grab- und Blumenschmuck können an dem Gedenkstein (Stele) abgelegt werden
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden

Baumhain Urne zweistellig
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Beschreibung:
Gräber für Urnenbeisetzungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme als Doppelgrabstätte in quadratischer Anordnung um einen Baum vergeben
zur Auswahl stehen verschiedene Baumarten
an diesen Bäumen befinden sich weiße Granitstelen als Gedenkstein. Ein Belegungsplan und ein Namensschild der jeweils Verstorbenen ist an den Stelen befestigt
Ruhezeit beträgt 25 Jahre für jeden Verstorbenen
mit Belegung der zweiten Stelle verlängert sich die Grabstätte insgesamt um weitere 25 Jahre Ruhezeit. Danach fällt die Grabstätte an den Friedhofsträger zurück
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger
Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden
Grabmale, bauliche Anlagen:
jeder Verstorbene erhält ein beschriftetes Schild mit seinen Daten, das seitlich an der Stele befestigt wird.
Kosten für das Schild sind bereits in der Gebühr zum Graberwerb enthalten
Schilder bleiben im Eigentum des Friedhofsträgers
Besonderheiten:
sollte bis zum Ablauf der Ruhezeit des zuerst Verstorbenen die Grabstätte bereits abgelaufen sein und die zweite Stelle ist noch nicht belegt worden, besteht die Möglichkeit, die Grabstätte für 5 bis 10 Jahre wieder zu erwerben. Die Belegung der zweiten Stelle ist damit für den Ersterwerber sichergestellt. Die Grabstätte verlängert sich dann mit dieser Belegung um weitere 25 Jahre Ruhezeit. Danach fällt die Grabstätte endgültig an den Friedhofsträger zurück
Sonstiges:
Grab- und Blumenschmuck können an dem Gedenkstein (Stele) abgelegt werden
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden

Urnenreihenrasengrab mit Steinplatte einstellig
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Beschreibung:
Gräber für Urnenbeisetzungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme vergeben
Ruhezeit beträgt 25 Jahre
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger
Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden
Grabmale, bauliche Anlagen:
Jedes Grab erhält eine beschriftete Steinplatte. Form, Material, Größe und Inhalt der Beschriftung legt der Friedhofsträger fest
Platte wird aus Naturstein in der Größe 0,40 x 0,40 Meter bodengleich in die Rasenfläche eingelassen
Kosten für die Steinplatte sind bereits in der Gebühr zum Graberwerb enthalten
Steinplatten bleiben im Eigentum des Friedhofsträgers
Sonstiges:
in der Zeit vom 16.10. - 15.03. dürfen auf der Steinplatte Blumen und Grabschmuck in zurückhaltender Form abgelegt werden
in der Zeit vom 16.03. - 15.10. sind keine Blumen etc. auf den Steinplatten erlaubt. Ersatzweise steht der besonders hergerichtete Platz am Grabfeld zur Verfügung
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden
Urnenrasenreihengrab mit Steinplatte zweistellig
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Beschreibung:
Gräber für Urnenbeisetzungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme als Doppelgrabstätte in einer Rasenfläche vergeben
Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre für jeden Verstorbenen
mit Belegung der zweiten Stelle verlängert sich die Grabstätte insgesamt um weitere 25 Jahre Ruhezeit. Danach fällt die Grabstätte an den Friedhofsträger zurück
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger
Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden
Grabmale, bauliche Anlagen:
jedes Grab erhält eine beschriftete Steinplatte. Form, Material, Größe und Inhalt der Beschriftung legt der Friedhofsträger fest
Platte wird aus Naturstein in der Größe 0,40 x 0,40 Meter bodengleich in die Rasenfläche eingelassen
Kosten für die Steinplatte sind bereits in der Gebühr zum Graberwerb enthalten
Steinplatten bleiben im Eigentum des Friedhofsträgers
Besonderheiten:
sollte bis zum Ablauf der Ruhezeit des zuerst Verstorbenen die Grabstätte bereits abgelaufen sein und die zweite Stelle ist noch nicht belegt worden, besteht die Möglichkeit, die Grabstätte für 5 bis 10 Jahre wieder zu erwerben. Die Belegung der zweiten Stelle ist damit für den Ersterwerber sichergestellt. Die Grabstätte verlängert sich dann mit dieser Belegung um weitere 25 Jahre Ruhezeit. Danach fällt die Grabstätte endgültig an den Friedhofsträger zurück
Sonstiges:
in der Zeit vom 16.10. - 15.03. dürfen auf der Steinplatte Blumen und Grabschmuck in zurückhaltender Form abgelegt werden
in der Zeit vom 16.03 - 15.10. sind keine Blumen etc. auf den Steinplatten erlaubt. Ersatzweise steht der besonders hergerichtete Platz am Grabfeld zur Verfügung
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden
Anonyme Urnengrabstätten
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Pütterfeld
Beschreibung:
Anonyme Urnengräber werden vom Friedhofsträger mit der ersten Inanspruchnahme vergeben
Grabstätten befinden sich in einer zusammenhängend angelegten Rasenfläche
Grabstelle wird nicht bekannt gegeben
Ruhezeit bei Erwachsenen 25 Jahre, für Kinder 15 Jahre
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger
Grabmale, bauliche Anlagen:
Grablage wird nicht markiert
Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen sind nicht erlaubt
Besonderheiten:
Voraussetzung für die Zulassung einer anonymen Beisetzung ist die Willenserklärung des Verstorbenen. Ist eine derartige Willensbekundung nicht bekannt oder vorhanden, entscheiden die Bestattungspflichtigen in der Rangfolge nach § 8 des Bestattungsgesetzes NRW (BestG NRW)
Sonstiges:
auf jedem anonymen Gräberfeld befindet sich ein Gedenkstein zum Ablegen von Blumenschmuck und Kranzware

Aschenstreufeld
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Beschreibung:
Aschenreste werden mit einer sogenannten Aschenstreuhilfe aus dem Urnenbehältnis heraus ausgestreut
gilt daher als Sonderform von Urnenbeisetzungen
Die Ausstreuung wird je nach Wunsch unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder im Beisein der Angehörigen durch das Bestattungsunternehmen durchgeführt. Eine Ausstreuung durch die Angehörigen ist nicht zulässig
eine Ruhezeit ist nicht festgesetzt
das Aschenstreufeld ist mit einer Aussichtsplattform gestaltet
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger
Grabmale, bauliche Anlagen:
die Grablage wird nicht markiert
Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen sind nicht erlaubt
Besonderheiten:
Voraussetzung ist eine zu Lebzeiten erstellte Erklärung zur Aschenausstreuung
Erklärung muss im Original vorliegen
während des Ausstreuungsvorgangs können die Angehörigen auf der Aussichtsplattform verweilen
das Betreten des Aschenstreufeldes ist nur im Bereich dieser Plattform erlaubt
die Plattform kann zum Ablegen von Kranzware und Blumenschmuck genutzt werden
Der Rasen im Aschenstreufeld wird auf natürliche Weise durch eine kleine Schafherde kurz gehalten.
Sonstiges:
für genauere Informationen steht ein Merk-, und Informationsblatt bei der Friedhofsverwaltung zur Verfügung

Sonstiges
Grabbeigaben (Heimtiere)
Auf folgenden Friedhöfen sind Grabbeigaben möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Rottberg
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Friedhof Langenberg-Pütterfeld
Waldfriedhof
Beschreibung:
Seit dem 01. Januar 2025 dürfen eingeäscherte Heimtiere (z.B. Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Papageienvögel etc.) als Grabbeigabe eingebracht werden.
In alle Grabstätten, außer anonyme und im Aschenstreufeld
Einbringung in biologisch abbaubaren Behältnissen mit einer Kantenlänge von maximal 20 cm
Die Einbringung ist entweder zeitgleich mit einer Bestattung / Beisetzung oder in eine bereits belegte Grabstätte nachträglich möglich
Vor der Einbringung ist ein geeigneter Nachweis über die Einäscherung des Tieres vorzulegen.
Gestaltung und Pflege:
Hinweise auf die Einbringung des Tieres, welche über unauffällige gestalterische Elemente hinausgehen, dürfen nicht angebracht werden
erlaubt sind z.B. ein kleines Foto, die Pfoten in Form aus Gips gegossen
Grabmale, bauliche Anlagen:
nicht erlaubt
Sonstiges:
Gräber, die zur Vorsorge erworben sind, dürfen erst belegt werden, wenn die erste Humanbestattung /-beisetzung dokumentiert ist
die gleichzeitige Beilegung wird im Rahmen der üblichen Beerdigung durch das Bestattungsunternehmen durchgeführt
Die nachträgliche Beilegung führt das Friedhofspersonal anonym durch

