Grabschmuck in Rasenfeldern
Im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 15. März ist das Ablegen von Grabschmuck auf den Steinplatten in den Rasenfeldern wieder gestattet. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass der Grabschmuck in einer zurückhaltenden Form gehalten sein muss.
Erlaubt in dieser Zeit sind:
Blumenschmuck und Gestecke höchstens in der Größe der Steinplatte
Grabkerzen und Grablaternen (keine Elektronik!) mit einer Gesamthöhe von 20cm.
Pro Grabstelle 3 kleine Figuren (z. B. kleine Engel oder Symbole des Gedenkens) mit einer Gesamthöhe von 20cm.
Pflanzgefäße und Schalen, sofern sie höchstens die Größe der jeweiligen Steinplatte aufweisen.
Grundsätzlich gilt:
keine Veränderung der Steinplatten
keine weiteren Anpflanzungen
Keine Entfernung der Grasnarbe/-ränder entlang der Steinplatte
Keine Umrandungen z.B. Kieselstein, Piniendekorrinde
Keine Verwendung von Pflanzenschutz, Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbizide) oder Salze
Die Friedhofsverwaltung behält sich vor, Grabschmuck, welcher den oben genannten Vorgaben nicht entspricht, im Rahmen der Pflegearbeiten ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. Wir danken für Ihr Verständnis.

