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Grabschmuck in Rasenfeldern

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Bild zur Meldung: Grabschmuck in Rasenfeldern

Im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 15. März ist das Ablegen von Grabschmuck auf den Steinplatten in den Rasenfeldern wieder gestattet. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass der Grabschmuck in einer zurückhaltenden Form gehalten sein muss.
 

Erlaubt in dieser Zeit sind:

  • Blumenschmuck und Gestecke höchstens in der Größe der Steinplatte

  • Grabkerzen und Grablaternen (keine Elektronik!) mit einer Gesamthöhe von 20cm.

  • Pro Grabstelle 3 kleine Figuren (z. B. kleine Engel oder Symbole des Gedenkens) mit einer Gesamthöhe von 20cm.

  • Pflanzgefäße und Schalen, sofern sie höchstens die Größe der jeweiligen Steinplatte aufweisen.


Grundsätzlich gilt:

  • keine Veränderung der Steinplatten

  • keine weiteren Anpflanzungen

  • Keine Entfernung der Grasnarbe/-ränder entlang der Steinplatte

  • Keine Umrandungen z.B. Kieselstein, Piniendekorrinde

  • Keine Verwendung von Pflanzenschutz, Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbizide) oder Salze

     

Die Friedhofsverwaltung behält sich vor, Grabschmuck, welcher den oben genannten Vorgaben nicht entspricht, im Rahmen der Pflegearbeiten ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. Wir danken für Ihr Verständnis.

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