Erdgräber
Nachfolgend erhalten Sie Kurzbeschreibungen der bestehenden Erdgräber auf unseren kommunalen Friedhöfen in Velbert zur Übersicht.
Die entsprechenden Gebühren sind in der gültigen Friedhofsgebührensatzung ersichtlich.
Wahlgräber (Erwachsene + Kinder)
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Rottberg
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Friedhof Langenberg-Pütterfeld
Beschreibung:
Gräber für Erdbestattungen
Verleihung Nutzungsrecht für 30 Jahre
Lage wird gemeinsam mit dem Erwerber festgelegt
Ruhezeit bei Erwachsenen 25 Jahre, für Kinder 15 Jahre
Erwerb von einstelligen oder mehrstelligen Gräbern möglich
Wiedererwerb nach Ablauf der Gräber gebührenpflichtig (zwischen 1 - 30 Jahren) möglich
Gestaltung und Pflege:
Grabfelder werden mit allgemeinen und besonderen Gestaltungsvorschriften unterschieden
Anlegung und Herrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Bestattung bzw. Erwerb des Nutzungsrechts notwendig
Bepflanzung zu mindestens 25 Prozent der Grabfläche erforderlich
bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabstätten zu pflegen und dauernd in einem guten Zustand zu erhalten
Grabmale, bauliche Anlagen:
Aufstellung eines Grabmals, einer Einfassung und sonstigen baulichen Anlage sind nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung über zugelassene Gewerbebetriebe nach Wahl erlaubt
Besonderheiten:
zusätzlich zu einem Sarg können in einer Grabstelle bis zu zwei Urnen beigesetzt werden
Erd-Wahlgräber können zur Vorsorge erworben werden
Sonstiges:
nach Ablauf beziehungsweise Rückgabe von Nutzungsrechten sind die Grabstätten innerhalb von sechs Wochen abzuräumen
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden


Reihengräber
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Friedhof Langenberg-Pütterfeld
Friedhof Rottberg
Beschreibung:
Gräber für Erdbestattungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme vergeben
Ruhezeit bei Erwachsenen 25 Jahre
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Belegung ausschließlich in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Anlegung und Herrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Bestattung bzw. Erwerb des Nutzungsrechts notwendig
Bepflanzung zu mind. 25 Prozent der Grabfläche erforderlich
bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabstätten zu pflegen und dauernd in einem guten Zustand zu erhalten
Grabmale, bauliche Anlagen:
Aufstellung eines Grabmals, einer Einfassung und sonstigen baulichen Anlage sind nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung über zugelassene Gewerbebetriebe nach Wahl erlaubt
Sonstiges:
nach Ablauf der Gräber müssen diese innerhalb von sechs Wochen komplett abgeräumt werden
über den Ablauf erfolgt keine Benachrichtigung durch Postzustellung, der Hinweis erfolgt auf dem Friedhof an den Eingängen in einem Schaukasten und auf der Grabfläche
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden


Reihengrabstätten Kinderreihengrab
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Pütterfeld
Beschreibung:
Gräber für Erdbestattungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme für ein Kind unter sechs Jahren vergeben
Ruhezeit beträgt 15 Jahre
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Belegung ausschließlich in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Anlegung und Herrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Bestattung bzw. Erwerb des Nutzungsrechts notwendig
Bepflanzung zu mindestens 25 Prozent der Grabfläche erforderlich
bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabstätten zu pflegen und dauernd in einem guten Zustand zu erhalten
Grabmale, bauliche Anlagen:
Aufstellung eines Grabmals, einer Einfassung und sonstigen baulichen Anlage sind nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung über zugelassene Gewerbebetriebe nach Wahl erlaubt
Sonstiges:
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden
nach Ablauf der Gräber müssen diese innerhalb von sechs Wochen komplett abgeräumt werden
Rasenreihengrab mit Steinplatte 1-stellig
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Beschreibung:
Gräber für Erdbestattungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme vergeben
Ruhezeit beträgt 25 Jahre
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung durch den Friedhofsträger
Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden
Grabmale, bauliche Anlagen:
jedes Grab erhält eine beschriftete Steinplatte. Form, Material, Größe und Inhalt der Beschriftung legt der Friedhofsträger fest
Platte wird aus Naturstein in der Größe 0,40 x 0,40 Meter bodengleich in die Rasenfläche eingelassen
Kosten für die Steinplatte sind bereits in der Gebühr zum Graberwerb enthalten
Steinplatten bleiben im Eigentum des Friedhofsträgers
Sonstiges:
in der Zeit vom 16.10. - 15.03.dürfen auf der Steinplatte Blumen und Grabschmuck in zurückhaltender Form abgelegt werden
in der Zeit vom 16.03. - 15.10. sind keine Blumen etc. auf den Steinplatten erlaubt. Ersatzweise steht der besonders hergerichtete Platz am Grabfeld zur Verfügung
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden

Rasenreihengrab mit Steinplatte 2-stellig
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Beschreibung:
Gräber für Erdbestattungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme als Doppelgrabstätte in einer Rasenfläche vergeben
anstatt eines Sarges darf auch eine Urne in einer der beiden Grabstellen beigesetzt werden
Ruhezeit beträgt 25 Jahre für jeden Verstorbenen
mit Belegung der zweiten Stelle verlängert sich die Grabstätte insgesamt um weitere 25 Jahre Ruhezeit. Danach fällt die Grabstätte an den Friedhofsträger zurück
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger
Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden
Grabmale, bauliche Anlagen:
jedes Grab erhält eine beschriftete Steinplatte. Form, Material, Größe und Inhalt der Beschriftung legt der Friedhofsträger fest
Platte wird aus Naturstein in der Größe 0,40 x 0,40 Meter bodengleich in die Rasenfläche eingelassen
Kosten für die Steinplatte sind bereits in der Gebühr zum Graberwerb enthalten
Steinplatten bleiben im Eigentum des Friedhofsträgers
Besonderheiten:
sollte bis zum Ablauf der Ruhezeit des zuerst Verstorbenen die Grabstätte bereits abgelaufen sein und die zweite Stelle ist noch nicht belegt worden, besteht die Möglichkeit, die Grabstätte für 5 bis 10 Jahre wieder zu erwerben. Die Belegung der zweiten Stelle ist damit für den Ersterwerber sichergestellt. Die Grabstätte verlängert sich dann mit dieser Belegung um weitere 25 Jahre Ruhezeit. Danach fällt die Grabstätte endgültig an den Friedhofsträger zurück
Sonstiges:
in der Zeit vom 16.10. - 15.03. dürfen auf der Steinplatte Blumen und Grabschmuck in zurückhaltender Form abgelegt werden
in der Zeit vom 16.03. - 15.10. sind keine Blumen etc. auf den Steinplatten erlaubt. Ersatzweise steht der besonders hergerichtete Platz am Grabfeld zur Verfügung
Bestattung eines Heimtieres als Grabbeigabe in biologisch abbaubaren Behältnissen kann durchgeführt werden
Wahlgrabstätten für Angehörige des islamischen Glaubens (Erwachsene + Kinder)
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Beschreibung:
Gräber für Erdbestattungen für Angehörige des islamischen Glaubens
Verleihung Nutzungsrecht für 30 Jahre
Ruhezeit bei Erwachsenen 25 Jahre, für Kinder 15 Jahre
Lage wird gemeinsam mit dem Erwerber festgelegt
Gräber sind nach Mekka (südöstlich) ausgerichtet
Erwerb von einstelligen oder mehrstelligen Gräbern möglich
Wiedererwerb nach Ablauf der Gräber gebührenpflichtig (zwischen 1 - 30 Jahren) möglich
Gestaltung und Pflege:
Belegung ausschließlich in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Anlegung und Herrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Bestattung bzw. Erwerb des Nutzungsrechts notwendig
Bepflanzung zu mindestens 25 Prozent der Grabfläche erforderlich
bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabstätten zu pflegen und dauernd in einem guten Zustand zu erhalten
Grabmale, bauliche Anlagen:
Aufstellung eines Grabmals, einer Einfassung und sonstigen baulichen Anlage sind nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung über zugelassene Gewerbebetriebe nach Wahl erlaubt
Besonderheiten:
Bestattung im Tuch ist möglich
Gräber dürfen nach Bestattung teilweise symbolisch durch die Angehörigen wieder verfüllt werden
nach Ablauf beziehungsweise Rückgabe von Grabrechten oder bei Nachbeerdigungen sind die Grabstätten innerhalb von sechs Wochen abzuräumen
Sonstiges:
nach Ablauf bzw. Rückgabe von Nutzungsrechten sind die Grabstätten innerhalb von 6 Wochen abzuräumen.

Reihengrabstätten für Angehörige des islamischen Glaubens
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Beschreibung:
Gräber für Erdbestattungen werden vom Friedhofsträger der Reihe für Verstorbene des islamischen Glaubens mit der ersten Inanspruchnahme vergeben
Gräber sind nach Mekka (südöstlich) ausgerichtet
Ruhezeit beträgt 25 Jahre
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Belegung ausschließlich in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Anlegung und Herrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Bestattung bzw. Erwerb des Nutzungsrechts notwendig
Bepflanzung zu mindestens 25 Prozent der Grabfläche erforderlich
bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabstätten zu pflegen und dauernd in einem guten Zustand zu erhalten
Grabmale, bauliche Anlagen:
Aufstellung eines Grabmals, einer Einfassung und sonstigen baulichen Anlage sind nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung über zugelassene Gewerbebetriebe nach Wahl erlaubt
Besonderheiten:
Bestattung im Tuch ist möglich
Gräber dürfen nach Bestattung teilweise symbolisch durch die Angehörigen wieder verfüllt werden
Sonstiges:
nach Ablauf der Gräber müssen diese innerhalb von sechs Wochen komplett abgeräumt werden

Reihengrabstätten für Angehörige des islamischen Glaubens Kinder
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Beschreibung:
Gräber für Erdbestattungen werden vom Friedhofsträger der Reihe nach mit der ersten Inanspruchnahme für ein Kind unter sechs Jahren vergeben
Ruhezeit beträgt 15 Jahre
Gräber sind nach Mekka (südöstlich) ausgerichtet
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Belegung ausschließlich in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Anlegung und Herrichtung innerhalb von sechs Monaten nach Bestattung bzw. Entstehung des Nutzungsrechts notwendig
Bepflanzung zu mindestens 25 Prozent der Grabfläche erforderlich
bis zum Ablauf des Grabrechtes sind die Grabstätten zu pflegen und dauernd in einem guten Zustand zu erhalten
Grabmale, bauliche Anlagen:
Aufstellung eines Grabmals, einer Einfassung und sonstigen baulichen Anlage sind nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung über zugelassene Gewerbebetriebe nach Wahl erlaubt
Besonderheiten:
Bestattung im Tuch ist möglich
Gräber dürfen nach Bestattung teilweise symbolisch durch die Angehörigen wieder verfüllt werden
Sonstiges:
nach Ablauf der Gräber müssen diese innerhalb von sechs Wochen komplett abgeräumt werden

Anonyme Erdgrabstätten
Auf folgenden Friedhöfen ist der Erwerb möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Beschreibung:
Anonyme Erdgräber werden vom Friedhofsträger mit der ersten Inanspruchnahme vergeben
Grabstätten befinden sich in einer zusammenhängend angelegten Rasenfläche
Grabstelle wird nicht bekannt gegeben
Ruhezeit bei Erwachsenen 25 Jahre, für Kinder 15 Jahre
keine Verlängerungsoption
Gestaltung und Pflege:
Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt durch den Friedhofsträger
Grabmale, bauliche Anlagen:
Grablage wird nicht markiert
Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen sind nicht erlaubt
Besonderheiten:
Voraussetzung für die Zulassung einer anonymen Beisetzung ist die Willenserklärung des Verstorbenen. Ist eine derartige Willensbekundung nicht bekannt oder vorhanden, entscheiden die Bestattungspflichtigen in der Rangfolge nach § 8 des Bestattungsgesetzes NRW (BestG NRW)
Sonstiges:
auf jedem anonymen Gräberfeld befindet sich ein Gedenkstein zum Ablegen von Blumenschmuck und Kranzware
Sonstiges
Grabbeigaben (Heimtiere)
Auf folgenden Friedhöfen sind Grabbeigaben möglich:
Nordfriedhof
Friedhof Rottberg
Friedhof Langenberg-Hohlstraße
Friedhof Langenberg-Pütterfeld
Waldfriedhof
Beschreibung:
Seit dem 01. Januar 2025 dürfen eingeäscherte Heimtiere (z.B. Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Papageienvögel etc.) als Grabbeigabe eingebracht werden.
In alle Grabstätten, außer anonyme und im Aschenstreufeld.
Einbringung in biologisch abbaubaren Behältnissen mit einer Kantenlänge von maximal 20 cm.
Die Einbringung ist entweder zeitgleich mit einer Bestattung / Beisetzung oder in eine bereits belegte Grabstätte nachträglich möglich.
Vor der Einbringung ist ein geeigneter Nachweis über die Einäscherung des Tieres vorzulegen.
Gestaltung und Pflege:
Hinweise auf die Einbringung des Tieres, welche über unauffällige gestalterische Elemente hinausgehen, dürfen nicht angebracht werden.
Erlaubt sind z.B. die Pfoten in Form aus Gips gegossen.
Grabmale, bauliche Anlagen:
Nicht erlaubt.
Sonstiges:
Gräber, die zur Vorsorge erworben sind, dürfen erst belegt werden, wenn die erste Humanbestattung /-beisetzung dokumentiert ist.
Die gleichzeitige Beilegung wird im Rahmen der üblichen Beerdigung durch das Bestattungsunternehmen durchgeführt.
Die nachträgliche Beilegung führt das Friedhofspersonal anonym durch.